Gesichert rechtsextrem – warum wir die AfD verbieten sollten

Seit Freitag gilt die AfD als gesichert rechtsextremistisch. Was bedeutet das konkret, was unterscheidet die AfD damit von anderen Oppositionsparteien, und warum sollten wir jetzt ein Verbotsverfahren einleiten?

Opferrolle zur besten Sendezeit

Am 2.5. wurde die Einstufung des Verfassungsschutzes öffentlich: Für viele von uns wenig überraschend wurde die AfD als gesichert rechtsextremistisch bewertet. Noch am gleichen Abend erhielten hohe Parteifunktionäre Interviews zur besten Sendezeit und durften sich in den öffentlich-rechtlichen Medien als Darsteller in der Opferrolle üben. Für mich persönlich enttäuschend – ich hätte mir einen anderen Umgang erhofft.

Die AfD diskreditiert systematisch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Mit wiederholten rhetorischen Angriffen, politischen Initiativen und konkreten Maßnahmen versucht die Partei, Vertrauen in öffentlich-rechtliche Medien zu untergraben und deren Legitimität infrage zu stellen.

So verglich beispielsweise der AfD-Fraktionschef in Mecklenburg-Vorpommern, Nikolaus Kramer, die Berichterstattung von ARD und ZDF mit NS-Propaganda und sagte wörtlich: „Goebbels hätte es nicht besser machen können.“ Alice Weidel bezeichnete den ÖRR als „obszön mit Zwangsgebühren gemästet“ und warf ihm „Vetternwirtschaft, Korruption und Selbstbedienungsmentalität“ vor. Immer wieder fordert die Partei, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf einen sogenannten „Grundfunk“ zu reduzieren oder die Rundfunkgebühren gänzlich abzuschaffen.

Auch auf institutioneller Ebene geht die AfD gezielt gegen öffentlich-rechtliche Medien vor – etwa durch Hausverbote für Journalisten wie im Fall eines BR-Reporters in Bayern. Solche Maßnahmen werden von Medienverbänden als Angriff auf die Pressefreiheit gewertet.

Diese systematische Delegitimierung des ÖRR ist Teil einer größeren Strategie, demokratische Institutionen und unabhängige Medien gezielt zu schwächen – ein zentrales Merkmal verfassungsfeindlicher Bestrebungen, wie sie auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden.

Daher ist es für mich besonders enttäuschend, dass der Afd – auch nach der Einstufung – unreflektiert Sendezeit auf öffentlichen Sendern bereitgestellt wird, in denen sie ihre verfassungsfeindlichen, deligitimierenden Äußerungen einem breiten Publikum zugänglich machen dürfen.

Konservativ, Rechts, Rechtsextrem

Aber was heißt das eigentlich – rechtsextrem? Im vergleich zu „normalen“, konservativen Parteien mit traditionellen Werten, verfolgen rechtsextreme Parteien verfassungsfeindliche Ziele. Sie stehen also mit ihren Inhalten unserer demokratischen Grundordnung entgegen.
Im Fall der AfD begründet der Verfassungschutz das mit der Ablehnung zentraler Verfassungsprinzipien. Dazu zählen beispielsweise Menschenwürde, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit, Pluralismus oder das Demokratieprinzip.

Das Material, welches der Entscheidung bezüglich der AfD zugrundeliegt ist umfassend und wurde über Jahre gesammelt. Die AfD propagiert ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis, das bestimmte Bevölkerungsgruppen von gleichberechtigter Teilhabe ausschließt. Dies widerspricht dem inklusiven Volksbegriff des Grundgesetzes. Die Partei stellt demokratische Institutionen und deren Vertreter systematisch in Frage, um das Vertrauen der Bevölkerung zu untergraben. Beispielsweise wurden während der Corona-Pandemie staatliche Maßnahmen mit der Judenverfolgung im Dritten Reich gleichgesetzt.

Die Einschätzung beruht auf einer systematischen Analyse von Reden, Veröffentlichungen, Parteiprogrammen und Social-Media-Inhalten führender Funktionäre. Der Unterschied zu konservativer Politik liegt dabei nicht in der Kritik am Status quo – sondern im klaren Bruch mit den Grundwerten unserer Verfassung.

Im Mittelpunkt der Kritik steht das ethnisch-exklusive Volksverständnis der AfD, das Menschen ohne „deutsche Abstammung“ systematisch aus der Zugehörigkeit zur Gesellschaft ausschließt. Statt auf den Grundsatz „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ zu setzen, grenzt die AfD ganze Bevölkerungsgruppen aus – etwa Muslime, Menschen mit Migrationsgeschichte oder politisch Andersdenkende.

Die Partei relativiert zudem das Gedenken an den Holocaust, verhöhnt das demokratische System und diffamiert seine Institutionen – darunter Parlamente, Gerichte und unabhängige Medien. Führende Köpfe wie Björn Höcke sprechen von einem „Denkmal der Schande“ in Berlin, fordern eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ und verbreiten autoritäre, völkisch-nationalistische Positionen. Die Nähe zu verfassungsfeindlichen Netzwerken wie dem „Flügel“, der „Identitären Bewegung“ oder „Ein Prozent“ ist dabei dokumentiert.

Konservative Politik bewegt sich innerhalb des demokratischen Spektrums – sie streitet in der Sache, aber auf der Grundlage des Grundgesetzes. Die AfD hingegen verlässt diese Basis bewusst und betreibt eine Politik der Ausgrenzung, Spaltung und autoritären Umdeutung von Demokratie.

Die Grenzüberschreitungen der AfD zeigen sich auch in der Symbolik und Rhetorik des Bundestagswahlkampfs 2025. Der Slogan „Alice für Deutschland“ ist offenkundig eine Anspielung auf die NS-Parole „Alles für Deutschland“, die von der SA verwendet wurde und heute als verfassungsfeindliches Kennzeichen gilt. AfD-Politiker Björn Höcke hatte diesen Satz bereits 2021 in einer Rede benutzt – wegen des Verdachts auf Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurde ein Strafverfahren gegen ihn eröffnet. Dass nun eine abgewandelte Version dieser Parole im Wahlkampf offiziell verwendet wurde, ist vor diesem Hintergrund kaum als Zufall zu werten.

Hinzu kommt eine Häufung weiterer fragwürdiger Symbole und Anspielungen: Etwa acht Flaggen je Seite auf der Bühne beim Parteitag – eine in rechtsextremen Kreisen bekannte Chiffre – sowie grafische Gestaltungen auf Wahlplakaten, die an SS-Runen erinnern. Auch sogenannte „Abschiebetickets“, die an NS-Propagandamittel erinnern und ganze Bevölkerungsgruppen entmenschlichen, verdeutlichen: Die Summe dieser Grenzüberschreitungen ist kein Zufall, sondern Ausdruck einer politischen Strategie, die sich bewusst an die Rhetorik autoritärer, antidemokratischer Ideologien anlehnt.

Einstufung des Verfassungsschutzes – und wieder grüßt die Opferrolle

Natürlich hat die AfD die Einstufung des Verfassungsschutzes nicht selbstkritisch und reflektiert aufgenommen. Ihre bewährte Inszenierung als Opfer findet auch hier wieder Anwendung. Vertreter des Kuseler Kreisverbands der AfD bezeichnen die Einstufung in der Lokalpresse als „politisch gesteuert“.
Auch auf Bundesebene hat die AfD die Entscheidung als politisch motivierten Angriff auf die Opposition bezeichnet. Die Parteivorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla erklärten, die AfD werde kurz vor einem Regierungswechsel öffentlich diskreditiert und kriminalisiert. Sie kündigten an, juristisch gegen die Entscheidung vorzugehen.
Das wäre nicht das erste Mal. Auch gegen die Einstufung als „Verdachtsfall“ in 2021 ist die AfD bereits gerichtlich vorgegangen. Im März 2022 wies das Gericht jedoch die Klage der AfD ab und bestätigte die Beobachtung als Verdachtsfall.

Die AfD stellt mit ihrer Kritik die Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes in Frage. Die Kritik der AfD am Verfassungsschutz, insbesondere die Behauptung, es handle sich um ein politisch gesteuertes Instrument zur Bekämpfung der Opposition, ist hoch problematisch – und lässt sich selbst als Angriff auf die demokratische Ordnung verstehen.
Sie spricht von einem „politisch motivierten Angriff“ und einem „Missbrauch des Inlandsgeheimdienstes“, um eine unliebsame Opposition zu diskreditieren. Doch diese Argumentation ist brandgefährlich: Sie zielt nicht nur auf die Entscheidung selbst, sondern delegitimiert gezielt eine der zentralen Institutionen unseres Rechtsstaates. Der Verfassungsschutz handelt nicht willkürlich, sondern auf Basis gesetzlicher Vorgaben und unterliegt gerichtlicher Kontrolle. Dass mehrere Verwaltungsgerichte die bisherigen Einschätzungen – vom Flügel bis zur Gesamtpartei – bestätigt haben, widerlegt den Vorwurf politischer Willkür deutlich. Wer wie die AfD systematisch demokratische Kontrollinstanzen angreift, stellt sich nicht nur gegen deren Urteil – sondern auch gegen die demokratische Ordnung, die sie schützen sollen.

Ja was haben wir denn angestellt?

Die AfD kritisiert, dass das Gutachten des Verfassungsschutzes nicht vollständig veröffentlicht wurde, und behauptet quasi, sie wisse „gar nicht, was ihr vorgeworfen wird“. Diese Kritik ist an Scheinheiligkeit kaum zu überbieten. Seit Jahren wird die AfD wiederholt in Zusammenhang mit extremistischen Positionen und Akteuren gebracht. Der Verfassungsschutz hat in der Vergangenheit bereits mehrfach öffentlich Stellung zu den rechtsextremen Strömungen innerhalb der Partei genommen. Die Tatsache, dass die AfD jetzt behauptet, sie wisse nicht genug über die Vorwürfe, entbehrt jeder Glaubwürdigkeit.

Zudem ist es gängige Praxis, dass der Verfassungsschutz sensible Informationen nicht vollständig offenlegt, um Quellen und Ermittlungsmethoden zu schützen – eine gängige und rechtlich abgesicherte Vorgehensweise. Die AfD hingegen nutzt das Fehlen vollständiger Transparenz als politische Taktik, um Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens zu säen und sich als Opfer einer „politischen Hetzjagd“ darzustellen. Anstatt sich mit den berechtigten Vorwürfen auseinanderzusetzen, lenkt sie von den tatsächlichen Inhalten ab und verstärkt ihre Strategie, die demokratischen Institutionen zu delegitimieren.

Diese Scheinheiligkeit ist nicht nur ein Versuch, sich aus der Verantwortung zu stehlen, sondern auch ein weiteres Beispiel dafür, wie die AfD die Demokratie untergräbt, um ihre eigene extremistische Agenda zu verschleiern.

Warum wir ein Verbotsverfahren brauchen

Es ist an der Zeit, der AfD die rote Karte zu zeigen. Diese Partei stellt sich nicht nur gegen die Werte unserer Demokratie, sondern gefährdet mit ihren verfassungsfeindlichen Tendenzen den gesellschaftlichen Frieden. Die AfD hat sich immer wieder als Brutstätte für rechtsextreme und rassistische Ideologien entpuppt. Ihre Hetze schürt Angst, Misstrauen und Spaltung in unserer Gesellschaft. Sie verbreitet Feindbilder, die Migranten, Geflüchtete und Minderheiten zum Ziel hat und damit das Zusammenleben gefährdet. Die Parallelen zur Propaganda im dritten Reich sind offensichtlich und beängstigend.

Diese Partei hat keine Scheu, demokratische Prinzipien zu untergraben, sie stellt die Gleichheit und Menschenwürde infrage und setzt sich mit den radikalsten Kräften der Gesellschaft in Verbindung. Ihre wiederholten Angriffe auf die Verfassung und die Rechtsstaatlichkeit lassen keinen Raum mehr für Beschönigungen – die AfD ist eine Gefahr für das Fundament unserer Demokratie.

Die Entscheidung, ein Verbotsverfahren gegen diese Partei einzuleiten, ist kein Schritt gegen politische Vielfalt, sondern ein Schutzschild für die Demokratie. Wir müssen uns entschieden gegen diejenigen stellen, die unsere Werte mit Füßen treten und unsere Gesellschaft zerrütten wollen. Es ist ein klares Signal, dass Hass, Intoleranz und Extremismus keinen Platz in unserer politischen Landschaft haben.

Es geht nicht nur um ein gesetzliches Verfahren, es geht um den Schutz unserer freiheitlichen Grundordnung, um die Bewahrung einer offenen Gesellschaft, die sich nicht von extremen Kräften auseinanderdividieren lässt. Ein Verbotsverfahren wäre die klare Antwort auf den Angriff der AfD auf unsere gesellschaftliche Harmonie und ein notwendiger Schritt für die Zukunft unserer Demokratie.

Disclaimer:

„Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und stellt keine objektive Tatsachenbehauptung dar. Alle Aussagen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und meiner eigenen politischen Einschätzung. Der Beitrag ist im Einklang mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu verstehen.

Die AfD hat das Recht auf Gegendarstellung, und meine Äußerungen sollen nicht als diffamierend oder unwahr verstanden werden, sondern als politische Auseinandersetzung. Für mögliche Missverständnisse über die dargestellten Meinungen übernehme ich keine Verantwortung.“

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2 Kommentare

  1. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (kurz BfV) ist ein deutscher Inlandsnachrichtendienst, dessen wichtigste Aufgabe die Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und die Spionageabwehr ist (§ 3 Abs. 1)
    Genau dies ist in den letzten Jahren immer wichtiger geworden, weil die Einflussname durch die nicht wirklich kontrollierbaren sozialen Medien die AfD für den Bürger eine mit Lügen und Falschnachrichten blühende Alternative für Deutschland in die Köpfe malt, die nur dazu dient parlamentarische Mehrheiten zu erreichen, um danach eine autonom und nicht demokratisch kontrollierbare Parteidiktatur im nationalsozialistischen Sinne zu errichten.

  2. Natürlich muss sie verboten werden! Denn man kann eine Partei politisch nicht entzaubern, wenn ich mich als Demokrat nur mit Wahrheiten gegen ein Lügengebäude wehren kann. Vor allem dann nicht, wenn dies millionenfach mit Hilfe von Bots unkontrollierbar verbreitet wird. Damit wird das System der Demokratie dermaßen pervertiert, dass die Wähler – einfach mit viel Geld – zu einer unkontrollierbaren und manipulierbaren Masse werden.